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Rauchwarnmelderpflicht! Seit dem 1. April 2013 mussten alle Neubauten und Umbauten unmittelbar mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Bauten, also Wohnungen welche bis spätestens 31. März 2013 fertiggestellt oder genehmigt wurden, wurde eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2016 eingeräumt. Demnach müssen mit 1.1.2017 alle Wohnungen in NRW mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Alle wichtigen Informationen dazu liefert das „Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW“ hier.

Informationen zum Immobilienmarkt in Deutschland 2014/2015 finden Sie hier.

Alles zur EnEV 2014 finden sie hier.

Gerade bei Altbauten, werden wir immer wieder gefragt, ob dort seit Jahren gewachsene Bäume, die oft viel Licht nehmen, gefällt werden dürfen. Informationen hierzu erhalten Sie in den entsprechenden Baumschutzsatzungen und bei den zuständigen Ämtern. Düsseldorf: link Kreis Mettmann: link Neuss: link